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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1966 - VII B 164/66 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 1966 - VII B 164/66 (https://dejure.org/1966,1800)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 2232
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75
Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten
Es kann auf sich beruhen, woraus die Befugnis des Architekten zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in diesem Rahmen herzuleiten ist: Ob in entsprechender Anwendung des Art. 1 § 5 RBerG (so das OVG Münster NJW 1966, 2232, 2233) oder ob man, weil der Architekt einen freien Beruf ausübt, also kein Gewerbe betreibt und diese Vorschrift einer entsprechenden Anwendung nicht zugänglich erscheint (vgl. etwa Schorn NJW 1961, 993, 994 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59];… Schmalzl a.a.O. S. 24;… Altenhoff/Busch/Kampmann a.a.O. Rdn. 88 S. 99), schlechthin eine Ausnahme vom Verbot des Art. 1 § 1 RBerG annimmt. - BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75
Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder …
Die Revision kann dem nicht mit Erfolg entgegenhalten, daß ein Architekt, der neben der planerischen Gestaltung auch die geschäftliche und technische Oberleitung der Bauausführung übernimmt, seinen Auftraggeber im Rahmen seiner Berufstätigkeit - ohne besondere Erlaubnis - rechtlich beraten darf und dazu auch verpflichtet sein kann ( BVerwG NJW 1966, 796, 797 [BVerwG 20.01.1966 - BVerwG I C 10.63] ; OVG Münster NJW 1966, 2232 f; OVG Lüneburg NJW 1972, 840; BGHZ 60, 1, 3; Neuenfeld, Handbuch des Architektenrechts, Ausgabe 1975, Abschn. II A c Nr. 26). - BGH, 23.11.1972 - VII ZR 197/71
Aufklärungs- und Beratungspflichten des Architekten
In diesem Rahmen muß der Architekt den Bauherrn z.B. auch auf Vorschriften des öffentlichen Baurechts hinweisen, die für den Bau beachtet werden müssen (…vgl. Bindhardt, Die Haftung des Architekten, 5. Aufl., 1966 S. 87 Nr. 1; OVG Münster NJW 1966, 2232). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2003 - 8 E 11797/03
Prozessrecht, Prozessbevollmächtigter, Bevollmächtigter, Vertretung, Beschwerde, …
Soweit das OVG Münster hierzu in seinem von der Beschwerde zitierten Beschluss vom 27. April 1966 (NJW 1966, 2232) noch einen abweichenden Rechtsstandpunkt vertreten hatte, kann sich der Senat ihm aus den vorstehenden Erwägungen nicht anschließen.